Scheinselbstständigkeit
Eine Scheinselbstständigkeit trifft insbesondere den Auftraggeber. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich außerhalb der Beratungstätigkeit für klar definierte Projekte keine Einsätze in Form einer Linientätigkeit, beispielsweise als Vertreter für einen Contoller in Elternzeit, übernehmen kann.